Fünf Jahre Freiheitsstrafe… für das Zünden einer nuklearen Bombe

Okt 20, 2009   //   by n1Ls   //   Macht  //  2 Comments

Ich wollte es auch nicht glauben, doch es ist wahr. Laut Paragraph 328 des deutschen Strafgesetzbuches kann man mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden, wenn man eine Atombombe zündet. Der Gesetzestext sieht in dem Fall wie folgt aus:

§ 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder
2. wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen, aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,
2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,
3. eine nukleare Explosion verursacht oder
4. einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.

Artikel 3-6 erspare ich euch an dieser Stelle. Diese können jedoch gerne in der Quelle nachgelesen werden. Wer sich jetzt denkt, dass maximal fünf Jahre gar nicht mal so viel sind, um einen Atompilz live zu erleben, der sollte bedenken, dass sicherlich andere Höchststrafen, wie beispielsweise Mord oder Körperverletzung hinzu kommen. Wer es jedoch schafft, eine nukleare Explosion ohne nennenswerten Schaden anzurichten, vor dem muss man wohl den Hut ziehen. Aber bedenkt bitte: pics or it didn’t happen.

P.S.: Irre ich mich oder liegt die Strafe fürs Raubkopieren nicht ebenfalls bei 5 Jahren Freiheitsentzug!?

Wo wir gerade beim Thema sind … BYOB! (Ich hoffe ihr wisst, wofür diese vier Buchstaben stehen.) Wer hätte schon damit gerechnet, dass am Ende dieses Artikels nochmal mächtig abgerockt wird? Also ich ganz sicher nicht…

Links zum Thema:
» Gesetze im Internet, der Paragraph 328
» law blog


2 Comments

  • BYOB= bring your own beer! aber in diesem Fall:
    BYOB= bring your own bomb! soweit ich mich richtig erinnere!XD

  • Bring Your Own Bombs!

    dennoch sehr gut aufgepasst! ;D
    für diesen kommentar sind dir sicherlich viele dankbar.

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