The Inevitable Return Of The Great White INTERNETZENSUR

Jan 25, 2010   //   by n1Ls   //   Macht, Mein Blog, Netzkram  //  2 Comments

Wer tatsächlich glaubte, das Thema Internetzensur wäre mit dem Wechsel von Ursula von der Leyen zur Ministerin für Arbeit und Soziales vom Tisch irrt gewaltig. Die geplanten Stopp-Schilder waren nur der Anfang und sprichwörtlich der reinste Kindergarten gegen das, was folgen soll.

Bereits am kommenden Mittwoch wird in der Staatskanzlei in Mainz eine Anhörung zum aktuellen Entwurf des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages  stattfinden.

Wenn es nach dem aktuellen Entwurf geht, werden unter dem Deckmantel des Jugendschutzes gezielt Inhalte gefiltert.

Vorgesehen ist folgendes:

  • Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
  • Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat.
  • Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.
  • Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre.
  • Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen. Dafür sind mehrere (alternative) Maßnahmen vorgesehen:
  1. Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt.
  2. Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)
  3. Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet.
  • Die bestehenden Regelungen bezüglich schwer jugendgefährdenden Inhalten (das betrifft u.a. Hardcore-Pornographie usw.) bleiben natürlich in Kraft.

Ich sage schon mal herzlichen Glückwunsch und gute Nacht, denn mit dem Blog hier ist dann nämlich auch eher Essig.

Mehr zum Thema:
» Netzpolitik.org
» AK Zensur
» Blog von 1&1


2 Comments

  • So eine ver****te Sc****e. Diese dä*****en Hu******cke. Alle er******en!

  • Hätte den Beitrag nicht besser kommentieren können…

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Vor einem Jahr

  • 22.05.2011 Kein Beitrag :(

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  • "Sorry, but Messages is temporarily unavailable. Please try again in a few minutes." - Endlich kann man fragen: Wie reagiert der Dax? #fb » 7 hours ago
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