9. September 2010
Vor wenigen Wochen setzte ich mich mit Google Street View und dem Antrag auf Unkenntlichmachung in einem (kurzen) Artikel auseinander. Ich beendete das Ganze mit folgendem Satz:
Part 2 wird folgen, wenn ich Post vom sympathischen Verein aus Kalifornien bekomme… stay tuned!
Kalifornien war natürlich etwas übertrieben. Letztendlich bekam ich Post aus der ABC-Straße 19, genauer gesagt Hamburg.

Etwas amüsantes übrigens noch kurz am Rande zitiert: Der Straßenbilder-Dienst Google Street View hat eine große Diskussion um Datenschutz im Netz ausgelöst. BILD.de hat die Widerspruchsmöglichkeit ausprobiert und festgestellt, dass man damit nicht nur das eigene, sondern auch das Haus seines Nachbarn löschen kann. (Quelle: bild.de)
Für mich gerade irrelevant, ich wollte mir ja nur mal die Vorgehensweise ansehen, um das eigene Haus zu verpixeln. Man bekommt also einen netten Brief, in dem man dazu aufgefordert wird einen Link aufzurufen, welchen man nach der Anmeldung per E-Mail bekam. Kurzer Auszug: Den Verifizierungscode müssen Sie bis zum 06.10.2010, 24:00 Uhr eingeben. Danach verliert der Code seine Gültigkeit. Vorbildlich habe ich den sechs stelligen Code eingetragen und erhielt wiederum folgende Meldung:
Ihr Antrag ist nun vollständig und abgeschlossen.
Google wird die entsprechenden Abbildungen vor ihrer Veröffentlichung in Street View unkenntlich machen – dies gilt ebenso für die entsprechenden Rohdaten. Möglicherweise kontaktieren wir Sie per E-Mail, falls wir weitere Informationen zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen.
Jetzt heißt es nochmal warten und wenn die Hütte dann verpixelt wurde gibt es sicherlich auch davon nochmal ein Bild…
Schlagwörter: Datenschutz, google
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