Eigentum 1 : Kunst 0 – Neues zu UNLIKE U

14. Juni 2012

Zum Ende des letzten Jahres hatte ich den Film Unlike U im Blog. Die Macher hatten seinerzeit etwas Trouble mit der Berliner Verkehrsgesellschaft und entschieden sich kurzer Hand dazu den kompletten Streifen kostenlos online zu stellen. Hier nochmal das Zitat aus 2011:

Ab jetzt stellen wir Euch hier die komplette Version von UNLIKE U zur Verfügung. Da wir sehr viel Zeit, Arbeit und Herzblut in diesen Film investiert haben, ist es uns ein Anliegen, dass auch jeder ihn sehen kann.
Sicherlich hat der eine oder andere mitbekommen, dass wir als Macher und Produzenten gerade juristisch um die weitere Verbreitung von UNLIKE U kämpfen müssen.
Die BVG hat auf Unterlassung der Verbreitung geklagt und bezieht sich dabei auf die im Film gezeigten Orte des Geschehens. Um zu verstehen, muss man sehen können – seht selbst!

Gestern musste ich im Lawblog von Udo Vetter leider folgendes Lesen:

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben mit gerichtlicher Hilfe den Film “UNLIKE U” gestoppt. UNLIKE U ist eine in siebenjähriger Arbeit entstandene Dokumentation über die Sprayerszene in Berlin. Das Landgericht Berlin untersagte jetzt alle Szenen aus dem Film, die auf Gleisen, Bahnhöfen oder in Fahrzeugen der BVG gedreht wurden.

Die Begründung ist auf vielerlei Ebenen interessant und durchaus auch diskussionswürdig. Ließt man sich das Urteil durch, so kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Eigentümer (in dem Fall die BVG) eines Grundstücks uneingeschränkt darüber entscheiden kann, ob und wer auf dem eigenen Gelände Aufnahmen macht. Man muss sich hier allerdings auch mal vor Augen halten, dass es sich nicht um ein Privatgrundstück handelt, sondern um eine öffentliche Anlage, genauer gesagt Bahnhöfe und alles was dazu gehört.

Vorausgesetzt ich habe das jetzt alles richtig verstanden, dann muss ich mir doch als Hobby-Fotograf die Frage stellen, ob man auch mir Aufnahmen an bzw. auf öffentlichen Plätzen oder Einrichtungen untersagen kann.

Auf rap.de habe ich außerdem noch ein Statement der Macher Henrik Regel und Björn Birg gefunden, die zwar ihre Niederlage in erster Instanz einräumen, aber in Berufung gehen wollen:

Es ist und bleibt uns weiterhin unverständlich, wieso man sich dem Phänomen “Graffiti” und einem präventiven Filmwerk gegenüber so verschließt.
Darüber das Graffiti illegal ist brauch nicht weiter diskutiert zu werden, aber nichts desto trotz existiert diese Subkultur seit mehreren Jahrzehnten auf der ganzen Welt. Alleine in Deutschland sterben bedauerlicherweise jährlich mehrere Personen sowohl auf Seiten der “Sprüher” als auch auf Seiten der Polizei im Zusammenhang mit Graffiti. Wir würden uns einen verantwortungsvolleren Umgang mit diesem Thema wünschen. Eine blinde Zensur jedoch sehen wir als den falschen Weg.

Quellen:
» www.unlike-u.com/about.html
» www.lawblog.de/index.php/archives/2012/06/13/eigentum-1-kunst-0/
» www.rap.de/news/news/10791-unlike-u-unterliegt-vor-gericht

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